Feinstaubplakette
Seit März 2007 gibt es die Feinstaubplakette.
Zum 01.03.2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit geringer Schadstoffbelastung in Kraft. Inhalt dieser Verordnung ist zum einen die Errichtung von „Umweltzonen“ und die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen.
In den ausgewiesenen Umweltzonen dürfen dann nur noch Fahrzeuge fahren, die mit der entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. Die Verordnung gilt für alle Pkw und Lkw, unabhängig von der Antriebsart. Verstöße gegen die Kennzeichnung werden mit einem Bußgeld von 40,00 Euro und 1 Punkt geahndet. Auch wenn das Fahrzeug mit der erforderlichen Plakette hätte gekennzeichnet werden können. Gleiches gilt auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind.
Umweltzonen - Für die Kennzeichnung der Umweltzone wurden neue Verkehrszeichen eingeführt.
So ist der Beginn gekennzeichnet mit dem Zeichen 270.1
und das Ende mit Zeichen 270.2.
Mit dem Zusatzzeichen wird klargestellt, welche gekennzeichneten Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen werden.
Wie komme ich nun zur Feinstaubplakette?
Die Plaketten können bei uns, in allen Prüfstellen und Werkstätten, die Abgasuntersuchungen durchführen dürfen, ausgegeben werden. Die Gebühren hierfür betragen zwischen 5,00 und 10,00 Euro. Die Plaketten sind in den selben Farben wie oben auf dem Zusatzzeichen abgebildet gehalten. So erhält die Schadstoffgruppe 1 keine Plakette, Gruppe 2 die Rote, Gruppe 3 die Gelbe und Gruppe 4 und besser die Grüne.
Welche Plakette erhält nun mein Fahrzeug?
Welche Plakette mein Fahrzeug erhält, kann ich dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Im Fahrzeugschein zeigt mir dies die 5. und 6. Ziffer der Schlüsselnummer unter Ziffer „zu 1“.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I finde ich die erforderlichen Ziffern als 3. und 4. Stelle im Feld 14.1.
Für Ottmotor und gasbetriebene Fahrzeuge erhalte ich entweder keine oder die grüne Plakette. Die gelbe und rote sind ausschließlich für Dieselfahrzeuge.
Im einzelnen sieht dies wie folgt aus:
(siehe hierzu Mehr zum Thema)
Beispiel: Ich habe ein Dieselfahrzeug mit den Schlüsselendziffern 26, dann erhalte ich die rote Plakette.
Wer braucht keine Plakette?
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Fahrzeuge mit Sonderrechten
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, blind oder hilflos sind („aG“, „Bl“ oder „H“)
- Nato- und Bundeswehrfahrzeuge
- Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen
Weiterführende Links
Feinstaubplakette - Ermittlung
Hier können Sie durch Eingabe des Schlüssels Ihre Plakette ermitteln
Formulare
KFZ-Zulassung
Feinstaubplakette: Zuordnung der Emissionsschlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen
| Anschrift | Landratsamt Regensburg Kfz-Zulassung Altmühlstraße 6 93059 Regensburg |
| Telefon | 0941/4009-390 |
| Fax | 0941/4009-201 |
| Internet | www.landkreis-regensburg.de |
| zulassungsstelle@landratsamt-regensburg.de | |
| Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr durchgehend Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr durchgehend Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr In den Mittagszeiten können sich die Wartezeiten verlängern. |

